Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Diese Bedingungen gelten für alle unseren Angebote und Verkäufe sowie Kundendienst- und Reparaturarbeiten, ferner auch für Garantieleistungen. Mündliche Nebenabreden, Vereinbarungen mit unseren Vertretern und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Hamburg. Gerichtsstand ist ebenfalls Hamburg. Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten insbesondere auch für Ansprüche aus Wechseln, Schecks, Urkunden und für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

3. Wir behalten uns technische Änderungen an unseren Produkten während der Lieferzeit vor.

4. Für Irrtümer, wie Schreib- und Rechenfehler, behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor.

5. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Bestellers an dessen Auftraggeber berechnet, so übernimmt der Besteller ausdrücklich die Haftung für die Realisierung unserer Forderung.

II. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zu denen etwaige am Tage der Lieferung zur erhebung gelangende Preis- und Teuerungszuschläge sowie auf behördliche Anordnung oder wirtschaftlichen Gründen beruhende preis- und umlagefähige Steuererhöhungen hinzutreten.

2. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anderes vereinbart ist, ab Hamburg, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung. Zollkosten, Grenzübergangsgebühren u.ä. gehen bei Exportsendungen zu Lasten des Käufers.

3. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten nach Maßgabe der Rechnung, Skonto wird nur gewährt, wenn keine älteren fälligen Rechnungen offenstehen.

4. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen u.ä. in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung des Inkasso- und Diskontspesen. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungs-Möglichkeit angenommen.

5. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

6. Die Zahlungsbedingungen für Export-Aufträge lauten auf Lieferung gegen unwiderrufliches Akkreditiv, Kasse gegen Dokumente, Nachnahme oder Vorauskasse.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen aus unseren Geschäftsverbindungen mit dem Käufer.

2. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist ohne Zustimmung nicht zulässig. Sollte trotzdem ein Weiterverkauf von noch nicht bezahlten Waren stattfinden, gilt die Kaufpreisforderung im voraus als an uns abgetreten. Bis zur vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber darf der Käufer die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheitübereignen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei Eingriffen von Gläubigern, insbesondere bei Pfändungen der Kaufgegenstände, sofern durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Gleiches gilt bei sonstigen Eingriffen von dritter Seite.

IV. Lieferung und Abnahme

1. Wird der mit uns vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann auch die Nachfrist nicht eingehalten vwerden, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage an dem wir den uns erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben. Sie gilt als eingehalten, wenn die Sendung unser Werk während der Frist verlassen hat. Fordert der Käufer nachträglich eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes oder einen anderen Kaufgegenstand, können wir die Lieferfrist angemessen verlängern.

3. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, und zwar auch dann, wenn wir die Versandkosten und die Abfuhr übernommen haben oder wenn die Lieferung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen Umfang abzuschließen, übernehmen damit aber keine Gewähr für volle Schadensdeckung.

4. Die Vollstänigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort zu überprüfen. Evtl. Unstimmigkeiten sind uns innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen. Bei Transportschädiguung ist sofort die Bahm- bzw. postamtliche Tatbestandsaufnahme anfertigen zu lassen und uns zu übersenden.

5. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 4 Wochen im Rückstand, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises als Schadensersatz ohne Nachweis geltend zu machen.

6. Im Falle der Rücknahme eines geliferten Kaufgegenstandes hat der Käufer etwaige Aufarbeitungs- und Abschlußkosten zu tragen. Wird ein geschlossener Kaufvertrag vor Auslieferung der Kaufgegenstände einverständlich aufgehoben, ist der Käufer verpflichtet, eine etwaige Vertreterprovision sowie eine Bearbeitungsgebühr an uns zu entrichten.

V. Gewährleistung

1. Einen Gewährleistungsanspruch können wir nur dann anerkennen, wenn er unverzüglich nach Feststellung des Mangels uns gegenüber schriftlich geltend gemacht wird. Garantieansprüche erlöschen, wenn der Käufer Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranläßt. Die Ausführung von Garantie- und Wartungsarbeiten behalten wir uns ausdrücklich für unser geschultes Fachpersonal vor. Unseren Vertretungen gegenüber geltend gemachte Gewährleistungsansprüche gelten erst mit Zugang der schriftlichen Anzeige des Käufers bei uns als erhoben.